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Allgemeine Hinweise
Zur Lieferung von Betonprodukten für
den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau
Vorbemerkungen
Betonprodukte für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau sind Qualitätserzeugnisse. Sie werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen den Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch umfangreiche Kontrollen laufend überprüft. Auf der Baustelle werden gelegentlich Auffassungsunterschiede in der Beurteilung der Betonprodukte beobachtet. Die nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen Fällen – zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller und Abnehmerseite – eine Hilfe bei der fach- gerechten Beurteilung von Betonprodukten für den Straßen-,Land- schafts- und Gartenbau darstellen.
Bestellung
Allgemeines
Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger die Warenart und den Liefer- bzw. Abholtermin enthalten. Die Be- fahrbarkeit der Baustelle durch Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 41 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware – ggf. mittels Entladegeräten – werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Eine Auslieferung mittels Kranfahrzeug bedarf entsprechender Vereinbarungen.
Bedarf
Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z. B. Pflasterstei- nen und Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden Meter, schließt die Fugen ein. Dementsprechend wer- den Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte Länge unter Einhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann.
Pflastersteine
Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, ob die Pflastersteine von Hand oder maschinell verlegt werden sollen. Für die maschinelle Verlegung eignen sich ausschließlich Pflastersteine mit angeform- ten Abstandhaltern.
Entladung
Vor der Entladung der Fahrzeuge ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart zu prüfen. Selbstabholer haben bei der Beladung
im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Die im Abschnitt 3 genannten Gesichtspunkte sind bei der Annahme der Lieferung zu beachten. Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte nicht begonnen werden, be- vor eine Klärung erfolgt ist. Werden bei der Annahme der Produkte vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässig-
keit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die Baustellen- aufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn eine Annahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rückweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen muss. Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware, z. B. Pflastersteine, durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar.
Gesichtspunkte zur Beurteilung der Produkte vor dem Einbau
Oberfläche
Bei der Verdichtung des Frischbetons kann es zu geringen, tech- nisch nicht vermeidbaren Luft- und Wassereinschlüssen kommen. Dadurch können an der Oberfläche Poren entstehen (sog.Rüttelpo- ren), die jedoch keine Rückschlüsse auf mangelnde Dichtheit oder Festigkeit der Produkte zulassen und deren Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, wenn die Produkte den Normen bzw. Richtlinien entsprechen. An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunliche Verfärbungen auftreten; sie stammen von betontech- nologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs in den verwendeten natürlichen Gesteinskörnungen und verschwinden nach einiger Zeit – unter Bewitterung. Bei Produkten für die Flächen- befestigung erhöht eine raue Oberfläche die Griffigkeit, hemmt die Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als eine sehr glatte Oberfläche sein.
Ausblühungen
Durch besondere Witterungsverhältnisse und Temperaturen kann sich zwischen einzelnen Steinlagen Wasser ansammeln. Dies kann dazu führen, dass auf den abgetrockneten Steinen ein weißer Schleier, sogenannte Ausblühungen, entstehen. Diese können bei der Lagerung in Paketen auftreten, sind optisch nicht wünschens- wert, jedoch technisch unbedenklich. Insbesondere nehmen die Ausblühungen keinen Einfluss auf die zugesicherten Eigenschaften des Pflastersteins hinsichtlich der Festigkeit, Dauerhaftigkeit und des Gebrauchswertes bzw. der daraus hergestellten Pflasterfläche. Unter normaler Beanspruchung (Bewitterung, Nutzung) nehmen die sichtbaren Ausblühungen mit der Zeit ab und werden auch nicht erneut auftreten. Daher sind Ausblühungen Normgerecht und stellen keinen Mangel dar. Wenn Sie Pflastersteine geliefert bekom- men, sollten Sie diese entweder sofort verlegen oder diese bis zur Verlegung vor Witterungseinflüssen geschützt lagern.
Haarrisse
Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abge- trocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, wenn die Produkte ansonsten den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.











































































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