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Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen
Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen
mit Anlauf unterhalb des Anlaufs ein Absatz entstehen, der nach
Fertigstellung der an den Bordstein angrenzenden Verkehrsfläche
so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in Erscheinung tritt. Der
Absatz ist technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert
von Bordsteinen ohne Belang.
Fasenausbildung bei Betonprodukten
Die im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten von Betonprodukten
für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau können unterschied-
lich ausgebildet sein. Je nach Produkttyp sind die Kanten scharfkan-
tig, gebrochen, abgerundet, gefast, abgeschrägt und/ oder unregel-
mäßig geformt. Die Entscheidung, welcher Produkttyp hinsichtlich
der Kantenausbildung gewählt wird, kann aus gestalterischen und/
oder nutzungsbedingten Aspekten erfolgen. Die Ausbildung der im
eingebauten Zustand sichtbaren Kanten hat z. B. Einfluss auf das op-
tische Erscheinungsbild. Bei Produkten für die Flächenbefestigung
ergibt sich zu dem ein Einfluss auf die Rollgeräuschemissionen und
auf das Abflussverhalten oberflächlich anfallenden Wassers. Gefaste
oder ähnlich ausgebildete Kanten mindern die Gefahr von Kanten-
abplatzungen (vgl. auch Abschnitt 4.1). Die Herstellerunterlagen
geben in der Regel Auskunft über die lieferbaren Produkttypen.
Farb- und Strukturabweichungen können daher bei Betonprodukten
fertigungs- und rohstoffbedingt auftreten. Zufällige Unregelmäßig-
keiten sind für die Technologie dieser Erzeugnisse charakteristisch
und bei der Beurteilung des Gesamteindruckes des Gewerkes zu
berücksichtigen. Der optische Gesamteindruck des Gewerkes kann
nur aus dem üblichen Betrachtungsabstand des Nutzers und unter
gebrauchs üblichen Beleuchtungs- und sonstigen Randbedingungen
beurteilt werden. Insofern stellen fertigungs- und rohstoffbedingte
Farb- und Strukturabweichungen keinen Mangel dar. Die Bewitte-
rung und die mechanische Beanspruchung führen bei Betonproduk-
ten und daraus hergestellten Bauwerken, z. B. Pflasterdecken und
Plattenbelägen, zu einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflä-
chenstruktur. Eventuell anfangs vorhandene Unterschiede gleichen
sich im Laufe der Nutzung an. Wird die Wahl für ein Betonprodukt z.
B. anhand von Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits
der Witterung und Nutzung ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen,
dass gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch nicht aus-
gesetzt sind und Farb- und Strukturunterschiede zur ursprünglichen
Musterfläche bzw. zum ursprünglichen Bauwerk aufweisen können.
Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen.
Gebrauchsspuren
Der vorrangige Zweck einer Flächenbefestigung aus Betonproduk-
ten ist ihre bestimmungsgemäße Nutzung. Insofern sind auf der
Gesichtspunkte zum Aussehen der Produkte nach dem Einbau
betreffenden Flächenbefestigung sich einstellende Nutzungs- und
Gebrauchsspuren unvermeidbar. Dies können z. B. Schleifspuren,
Kratzer oder Schmutzeintrag sein. Bei Flächenbefestigungen, die
der Nutzung durch Fahrzeuge dienen, sind zudem Reifenspuren
Kantenabplatzungen bei Produkten für die Flächenbefestigung
durch Reifenabrieb nicht zu vermeiden. Sie sind auf hellen Flächen-
Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Rinnenplatten, Muldensteine u. ä.
belägen deutlicher zu erkennen als auf dunklen. Nutzungs- und
Produkte, die zu engfugig – und somit nicht nach dem Technischen
Gebrauchsspuren stellen je nach Einzelfallbetrachtung in der Regel
Regelwerk – verlegt sind oder deren Unterlage (Tragschichten und
keinen Mangel der verwendeten Flächenbelagsprodukte dar.
Untergrund) nicht ausreichend tragfähig und standfest ist, werden
infolge dessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbean-
Winterdienst
spruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht
widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen
keinen Mangel des Produktes, sondern einen Mangel der Unterlage
bzw. der Verlegeweise dar. Je nach Produkt richtet sich die Fugen-
breite nach dem Technischen Regelwerk oder den Herstelleranga-
ben. Generell kann man aber von 3-5 mm ausgehen.
Farb- und Strukturabweichungen
Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund der Verwendung
von natürlichen Rohstoffen (z. B. Gesteinskörnungen, Zement, Was-
ser), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar.
Darüber hinaus haben Form und Größe der Produkte, technisch
nicht vermeidbare Schwankungen der Betonzusammensetzung,
Witterung, Betonalter usw. Einfluss auf die Farbe und die Struktur
der Betonprodukte.
Dies gilt sowohl für nicht nachträglich bearbeitete Erzeugnisse, als
auch für solche mit werksteinmäßig bearbeiteter Oberfläche (z. B.
gewaschener, gestrahlter oder gestockter Oberfläche).
Insbesondere durch die werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung
wird die Natürlichkeit der verwendeten Rohstoffe hervorgehoben.
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Frost-Tausalz-Wi-
derstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte – falls sie
innerhalb der ersten 4 Wochen nach dem Einbau auftritt – nicht mit
Tausalz abgestumpft werden.
Flächen aus wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerkspo-
rigem Beton dürfen nicht mit Tausalzen oder anderen chemischen
Auftaumitteln behandelt werden, da das versickernde Oberflächen-
wasser direkt in das Grundwasser gelangen kann. Da das „Streuen“
wasserdurchlässiger Steine aus Umweltschutzgründen nicht
zulässig ist, müssen wasserdurchlässige Steine mit haufwerkspo-
rigem Gefüge demnach keinen erhöhten Frost-Tausalz-Widerstand
aufweisen.Dementsprechend bedarf es auch keiner derartigen
Prüfung.
Verpackung / Lagenschutz
Insbesondere das als Lagenschutz verwendete Kunststoffgranulat
ist vor dem Abrütteln vollständig von der Pflasterfläche aufzuneh-
men.
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Technische
Information